Wie Ministerien die Informationsfreiheit vorbereiten – und welche uns ghosten

Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes rückt immer näher. Das benötigt auch eine Anpassung zahlreicher Gesetze, die noch auf die Amtsverschwiegenheit verweisen. Exemplarisch sei hier der Straftatbestand des Amtsgeheimnisverrats § 310 genannt. Außerdem muss eine Vielzahl an Verfahrensregeln zum Umgang mit Informationen angepasst werden.

Für eine möglichst effektive Umsetzung der Informationsfreiheit müssten die veröffentlichungspflichtigen Stellen eine Vorgehensweise finden, wie sie künftig entscheiden, ob Informationen von allgemeinem Interesse sind – und wie jede neue anfallende Information bewertet wird. Insbesondere bei laufend aktualisierten Informationsbeständen, wie etwa Datenbanken, wäre dies nötig, damit deren zeitgerechte Veröffentlichung nicht übersenhen wird.

Im Moment lassen diese Anpassungen allerdings auf sich warten. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat zwei Erlässe (Juni 2024 und Jänner 2025) zur Erläuterung der Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlicht. Darüber hinaus haben mehrere Ministerien Gesetzesentwürfe zu einzelnen Rechtsmaterien veröffentlicht (mehr dazu in den kommenden Wochen):

Vor vier Wochen, am 15. April, haben wir Anfragen zum Stand der Umsetzung ans Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Justiz, data.gv.at sowie an die Datenschutzbehörde gestellt. Zusätzlich haben wir am 2. Mai noch eine Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus gestellt.

Unsere Anfragen an die wichtigsten Stellen in Bezug auf die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes

Bundeskanzleramt

Forum Informationsfreiheit (15. April)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes setzen wir uns derzeit mit der Umsetzung dessen in den Bundesministerien auseinander. Diesbezüglich interessiert uns, welche Schritte in Ihrem Ministerium im Zusammenhang mit der Einführung des IFGs gesetzt wurden.

Dem Bundeskanzleramt kommt, mittelbar über die Vollziehung durch die Bundesregierung, sowie die Schaffung von Durchführungsverordnungen laut § 19 IFG, eine besondere Rolle bei der Umsetzung des IFG zu. Daher würden wir von Ihnen gerne wissen, welche Schritte das BKA bisher zur Umsetzung des IFG oder zur Koordinierung der Umsetzung des IFG in den Bundesministerien gesetzt hat? Welche Schritte wurden bisher zur Erarbeitung einer Durchführungsverordnung gesetzt und für wann ist eine Begutachtung der Durchführungsverordnung in Aussicht genommen?

Wie hat sich Ihr Haus ansonsten auf das Inkrafttreten vorbereitet haben, gab es etwa bestimmte Schulungen für Mitarbeiter:innen und ausgelagerte Stellen, welche Unterlagen wurden dafür verwendet?

Zusätzlich würden wir gerne mehr darüber erfahren, welche Abläufe für den Umgang mit Anfragen nach dem IFG entwickelt wurden. Gibt es intern einen definierten Prüfvorgang, nach dem solche Anfragen bewertet werden? Wie stellen Sie Informationen bereit, die laut Gesetz veröffentlicht werden müssen? Und nach welchen Richtlinien entscheiden Sie, was tatsächlich veröffentlicht wird? Wie sind diese Richtlinien zustande gekommen? (z.B.: einheitliche Vorgaben auf Behörden-, Landes- oder Bundesebene, Rundschreiben des Verfassungsdienstes)

Behörden nutzen vermehrt das Postfach-Interface auf oesterreich.gv.at, um Anfragen zu beantworten. Sind in diesem Zusammenhang Schnittstellen wie z. B. eine API für externe Dienste (etwa Anfrageportale wie FragDenStaat.at) geplant?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stand 16. Mai: keine Antwort auch nach Erinnerung am 2. Mai.

Finanzministerium

Forum Informationsfreiheit (15. April)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes setzen wir uns derzeit mit der Umsetzung dessen in den Bundesministerien auseinander. Diesbezüglich interessiert uns, welche Schritte in Ihrem Ministerium im Zusammenhang mit der Einführung des IFGs gesetzt wurden.

Dem Bundesministerium für Finanzen wurden mit dem IFG einige spezielle Aufgaben übertragen. Etwa die Erstellung des Metadatenformulars (§ 5 Abs 3) sowie die Bekanntmachung des Informationsregisters (§ 5 Abs 5). Daher würden wir von Ihnen gerne wissen, welche (zusätzlichen optionalen) Metadaten im Metadatenformular vorgesehen sind und welche Schritte Sie unternommen haben, um den Bedarf an Metadatenfelder zu erheben. Außerdem würden wir gerne wissen, wann Sie planen, die Verfügbarkeit des Informationsregisters im Bundesgesetzblatt kundzutun.

Das BMF vertritt auch Eigentümerinteressen an staatlichen Unternehmen. Welche Vorgaben oder Ziele wurden diesen Unternehmen im Kontext der neuen Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten kommuniziert? Sind die Unternehmen an die Republik mit Fragen herangetreten, wenn ja, mit welchen?

Uns interessiert weiters, wie Sie sich ansonsten auf das Inkrafttreten vorbereitet haben und ob es bestimmte Schulungen für Mitarbeiter:innen und ausgelagerte Stellen gab und welche Unterlagen dafür verwendet wurden?

Zusätzlich würden wir gerne mehr darüber erfahren, welche Abläufe für den Umgang mit Anfragen nach dem IFG entwickelt wurden. Gibt es intern einen definierten Prüfvorgang, nach dem solche Anfragen bewertet werden? Wie stellen Sie Informationen bereit, die laut Gesetz veröffentlicht werden müssen? Und nach welchen Richtlinien entscheiden Sie, was tatsächlich veröffentlicht wird? Wie sind diese Richtlinien zustande gekommen? (z.B.: einheitliche Vorgaben auf Behörden-, Landes- oder Bundesebene, Rundschreiben des Verfassungsdienstes)

Behörden nutzen vermehrt das Postfach-Interface auf oesterreich.gv.at, um Anfragen zu beantworten. Sind in diesem Zusammenhang Schnittstellen wie z. B. eine API für externe Dienste (etwa Anfrageportale wie FragDenStaat.at) geplant?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Finanzen (24. April)

Ihre Anfrage vom 15.4.2025

Sehr geehrter Herr Steinhammer,

am 15. April 2025 haben Sie an uns das Ersuchen gerichtet, Ihnen Auskunft über das gemäß § 5 Abs. 3 des am 1. September 2025 in Kraft tretenden Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehene Formular sowie ganz allgemein zu den im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen getroffenen Vorbereitungshandlungen zur Vollziehung des Informationsfreiheitsgesetzes zu erteilen.

Dazu erlauben wir uns hinsichtlich der Zuständigkeit für das von Ihnen angesprochene Formular zunächst darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen angesprochenen Bestimmung bereits durch die Bundesministeriengesetznovelle 2024, BGBl. I Nr. 44/2024, dermaßen materiell derorgiert wurde, dass an die Stelle der Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen der Bundeskanzler getreten ist. Dessen ungeachtet kann allerdings mitgeteilt werden, dass das im Internet zur Verfügung zu stellende Formular jedenfalls folgende zu befüllende Metadatenfelder aufzuweisen haben wird: Identifikator (automatisch erstelltes eindeutiges Kennzeichen des Datensatzes); Datum (automatisch generierter Zeitpunkt, zu dem der Metadatensatz erstellt oder aktualisiert wurde); Titel (Bezeichnung); Beschreibung (kurze inhaltliche Beschreibung); Kategorie (inhaltliche Zuordnung zu Themengruppen wie zum Beispiel Arbeit, Bevölkerung, Bildung und Forschung, Finanzen und Rechnungswesen, Geographie und Planung, Gesellschaft und Soziales, Gesundheit, Kunst und Kultur, Land und Forstwirtschaft, Sport und Freizeit, Umwelt, Verkehr und Technik, Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Tourismus); Schlagworte (freie Beschlagwortung zur systematischen Einordnung und Auffindbarkeit); Ressource Link (URL, Ressourcenverknüpfung); datenverantwortliche Stelle; veröffentlichende Stelle; Lizenz (Nutzungsrechte); Sprache. Optional sollen Einträge insbesondere in folgende Metadatenfelder erfolgen können: weiterführende Ressourcen (Links); Titel und Beschreibung in englischer Sprache oder in einer Volksgruppensprache; Kontaktdaten der datenverantwortlichen Stelle (Link); Veröffentlichungszeitpunkt; Dauer (Gültigkeitsende); Nutzungsbedingungen.

Darüber hinaus darf auf die Beantwortung der zu diesem Themenkomplex bereits ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6/J vom 24. Oktober 2024 verwiesen und zugleich versichert werden, dass im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen – und nur für diesen kann das Bundesministerium für Finanzen Auskunft erteilen – selbstverständlich alle Vorbereitungen getroffen werden, um eine Vollziehung des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Datum des Inkrafttretens sicherzustellen.

Wir hoffen, wir konnten mit diesen Ausführungen weiterhelfen.

Forum Informationsfreiheit (2. Mai)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die zügige Beantwortung unserer Anfrage und den Hinweis auf die Derogation durch die Bundesministeriengesetznovelle 2024, BGBl. I Nr. 44/2024.

Nach Sichtung der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 6/J vom 24. Oktober 2024 (GZ: 2024-0.776.922) bleiben für uns die Fragen zur Verwaltung staatlicher Unternehmen unbeantwortet und werden auch nicht durch Antwort auf die ähnlich gelagerte Frage 11 beantwortet.

Da das Bundesministerium für Finanz nach der Neufassung des BMG weiterhin für die öffentliche Verwaltung von Unternehmungen (2. Teil Abschn F Z 12 BMG) zuständig ist, würde uns interessieren, welche Vorgaben oder Ziele diesen Unternehmungen im Kontext der neuen Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten kommuniziert wurden? Sind Unternehmungen an die Republik mit Fragen herangetreten, wenn ja, mit welchen? Wurden diese Unternehmungen ansonsten auf das Inkrafttreten vorbereitet und gab es bestimmte Schulungen für deren Mitarbeiter*innen? Welche Unterlagen wurden dafür verwendet?

Zudem ergibt sich für uns aufgrund der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6/J eine weitere Frage: Gab es Einmeldungen von Unternehmungen für einen etwaigen legistischen Anpassungsbedarf? Wenn ja, von welchen Unternehmungen wurde welcher legistischer Anpassungsbedarf gemeldet?

Wir hoffen, dass Sie uns auch diese weitergehenden Fragen beantworten können und bedanken uns für Ihre Bemühungen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Finanzen (14. Mai)

Ihre Anfrage vom 2.5.2025

Sehr geehrter Herr Steinhammer,

am 2. Mai 2025 haben Sie an uns das Ersuchen gerichtet, Ihnen weitere Auskunft zu den im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen getroffenen Vorbereitungshandlungen zur Vollziehung des Informationsfreiheitsgesetzes zu erteilen.

Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6/J vom 24.10.2024, auf welche wir hingewiesen haben, ausgeführt, wurden die mehrheitlich im Eigentum der Republik Österreich (Bund) stehenden und vom BMF verwalteten Beteiligungen des Bundes um Prüfung des Anwendungsbereiches des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und der einschlägigen Bestimmungen des B-VG auf ihre Gesellschaft und die Beachtung des Erfordernisses entsprechender Vorbereitungsmaßnahmen ersucht.

Nachdem sich der Anwendungsbereich des IFG unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und sich – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 22a Abs. 3 B-VG – auch auf Beteiligungen des Bundes erstreckt, sind diese im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit zur selbständigen Implementierung der notwendigen Maßnahmen sowie Schulung deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig.

Konkrete Fragestellungen der genannten Beteiligungen betreffend das IFG wurden dabei noch nicht an uns herangetragen, das BMF steht allerdings im Sinne eines professionellen und effektiven Beteiligungsmanagements mit seinen Beteiligungen ohnehin in einem regelmäßigen Austausch auch betreffend die Umsetzung des IFG. Im Zuge dessen wurden den vorgenannten Beteiligungen im Jänner 2025 ein Schreiben der Datenschutzbehörde (DSB) samt Entwurf eines Leitfadens zum IFG sowie ein Rundschreiben des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt (BKA-VD) betreffend eine möglichst einheitliche Handhabung der Informationsfreiheit übermittelt. Der übermittelte Leitfaden der DSB dient der Unterstützung der informationspflichtigen Organe bzw. Einrichtungen in datenschutzrechtlichen Belangen der Vollziehung der Informationsfreiheit. Gemäß § 15 Abs. 1 IFG berät und unterstützt die DSB die informationspflichtigen Organe bzw. Einrichtungen durch die Bereitstellung von Leitfäden und Angeboten zur Fortbildung in datenschutzrechtlichen Belangen der Vollziehung der Informationsfreiheit.

Von den zum Zeitpunkt Ihrer Anfragen im Vollziehungsbereich des BMF liegenden Mehrheitsbeteiligungen wurde legistischer Anpassungsbedarf eingemeldet, zu welchem es allerdings dem Nationalrat obliegen wird zu prüfen, ob entsprechende Beschlussfassungen erfolgen werden. Bis zum Zeitpunkt der Einleitung eines Begutachtungsverfahrens zu einer allfälligen Regierungsvorlage handelt es sich dabei um Dokumente, zu welchen noch keine abschließende Meinungsbildung erfolgt ist, weshalb sie vom Auskunftspflichtgesetz ausgenommen sind, um die Vorbereitung der Entscheidung nicht zu beeinflussen. Es kann allerdings dargelegt werden, dass es sich jeweils um Fragestellungen zu im Sinne der Rechtssicherheit möglichen formalgesetzlichen Anpassungen auf einfachgesetzlicher Ebene in Entsprechung der geänderten bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben handelt.

Wir hoffen, wir konnten mit diesen ergänzenden Ausführungen weiterhelfen.

Justizministerium

Forum Informationsfreiheit (15. April)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes setzen wir uns derzeit mit der Umsetzung dessen in den Bundesministerien auseinander. Diesbezüglich interessiert uns, welche Schritte in Ihrem Ministerium im Zusammenhang mit der Einführung des IFGs gesetzt wurden.

Insbesondere interessiert uns, wie mit dem bestehenden Straftatbestand des Amtsgeheimnisverrats umgegangen wird. Gibt es hierzu Überlegungen, Anpassungen im Straftatbestand vorzunehmen? Welchen Zeitplan verfolgen Sie hierfür? Wird es einen Straftatbestand für die mutwillige Zurückhaltung von Informationen ohne denkbaren Geheimhaltungsgrund geben? Gab es Stellungnahmen oder Papiere zum Thema Anpassung des Straftatbestandes? Und wenn ja, von wem?

Zudem würden wir gerne wissen, ob es zur Umsetzung der Veröffentlichungspflicht Weisungen, Erlässe oder Zielvorgaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften gab?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stand 16. Mai: keine Antwort auch nach Erinnerung am 2. Mai.

Wirtschaftsministerium

Forum Informationsfreiheit (2. Mai)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes setzen wir uns derzeit mit der Umsetzung dessen in den Bundesministerien auseinander. Diesbezüglich interessiert uns, welche Schritte in Ihrem Ministerium im Zusammenhang mit der Einführung des IFGs gesetzt wurden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus vertritt auch Eigentümerinteressen an staatseigenen Unternehmen (2. Teil Abschn M Z 26 BMG). Welche Vorgaben oder Ziele wurden diesen Unternehmen im Kontext der neuen Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten kommuniziert? Sind die Unternehmen an die Republik mit Fragen herangetreten, wenn ja, mit welchen?

Uns interessiert weiters, wie Sie sich ansonsten auf das Inkrafttreten vorbereitet haben und ob es bestimmte Schulungen für Mitarbeiter:innen und ausgelagerte Stellen gab und welche Unterlagen dafür verwendet wurden?

Zusätzlich würden wir gerne mehr darüber erfahren, welche Abläufe für den Umgang mit Anfragen nach dem IFG entwickelt wurden. Gibt es intern einen definierten Prüfvorgang, nach dem solche Anfragen bewertet werden? Wie stellen Sie Informationen bereit, die laut Gesetz veröffentlicht werden müssen? Und nach welchen Richtlinien entscheiden Sie, was tatsächlich veröffentlicht wird? Wie sind diese Richtlinien zustande gekommen? (z.B.: einheitliche Vorgaben auf Behörden-, Landes- oder Bundesebene, Rundschreiben des Verfassungsdienstes)

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stand 16. Mai: keine Antwort

data.gv.at

Forum Informationsfreiheit (15. April)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes setzen wir uns derzeit mit der Umsetzung dessen auseinander. Diesbezüglich interessiert uns, welche Schritte aufseiten des data.gv.at Teams im Zusammenhang mit der Einführung des IFGs gesetzt wurden.

Welche Anpassungen wurden oder werden an data.gv.at vorgenommen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden?

Behörden nutzen vermehrt das Postfach-Interface auf oesterreich.gv.at, um Anfragen zu beantworten. Habt ihr in diesem Zusammenhang Schnittstellen wie z. B. eine API für externe Dienste (etwa Anfrageportale wie FragDenStaat.at) geplant?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

data.gv.at (23. April)

Sehr geehrter Herr Steinhammer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir freuen uns über Ihr Interesse an data.gv.at.

Zur Ihrer Frage nach der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Schon jetzt können Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Informationen von allgemeinem Interesse gemäß den Bestimmungen des IFG im Wege von data.gv.at veröffentlichen.

Um die Verwaltung bei der Veröffentlichung zu unterstützen, bereiten wir derzeit eine IFG-spezifische Landing-Page mit Informationen für Dateneinbringer vor, die in Kürze auf data.gv.at veröffentlicht wird.

Darüber hinaus arbeitet das Team von data.gv.at eng mit den nach IFG zur Veröffentlichung verpflichteten Stellen zusammen, um gemeinsam effiziente Abläufe und Mechanismen zur Informationsveröffentlichung zu entwickeln und in der Praxis zu etablieren.

Eine bedeutende Rolle spielt dabei u.a. die direkte technische Anbindung von bestehenden Fachsystemen an data.gv.at. Eine solche direkte Koppelung ermöglicht eine IFG-konforme Veröffentlichung von Informationen öffentlichen Interesses direkt aus dem ursprünglichen Quellsystem der Daten heraus – quasi auf Knopfdruck und ohne das Quellsystem verlassen oder die Anwendung wechseln zu müssen.

Im Hinblick auf den Umgang mit Anfragen haben wir uns noch nicht abschließend auf eine Lösung festgelegt. Das ist eine vielschichtige Thematik und wir evaluieren derzeit verschiedene Ansätze. Um die Beantwortungszeit von Anfragen möglichst kurz zu halten, empfehlen wir generell in direkten Kontakt mit der für die jeweiligen Daten verantwortlichen Stelle zu treten – das gilt insbesondere auch für Informationsbegehren gem. IFG.

Um die gewohnte Betriebssicherheit, Stabilität und Performance der Plattform trotz des stetig wachsenden Interesses und der zunehmenden Nutzung (u.a. aufgrund des IFG) auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, arbeiten wir zudem an umfangreichen Aktualisierungen der technischen Basis von data.gv.at.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehen Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Datenschutzbehörde

Forum Informationsfreiheit (15. April)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes setzen wir uns derzeit mit der Umsetzung dessen auseinander. Diesbezüglich interessiert uns, welche Schritte aufseiten der Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Einführung des IFGs gesetzt wurden.

Uns interessiert, ob es neben dem im Januar veröffentlichten Entwurf des Leitfadens noch weitere Dokumente gibt, die für öffentliche Stellen relevant sind (etwa Schulungsmaterialien). Auch zum Entstehungsprozess des Leitfadens haben wir einige Fragen: Wie wurde entschieden, welche Organisationen eingebunden oder um Stellungnahmen gebeten wurden? Wurden zivilgesellschaftliche Akteure wie NGOs oder Journalist:innen einbezogen? Und wurden internationale Vorbilder gesichtet oder gar internationale Akteure für Input eingeladen? Falls Sie uns die eingebrachten Stellungnahmen zukommen lassen können, würden wir uns über deren Übermittlung ebenfalls freuen.

Zuletzt interessiert uns, wie viele Stellen auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene um den Leitfaden angesucht haben, und welche Stellen bekamen ihn ohne explizites Ansuchen? Wie sieht der Zeitplan für die Finalisierung des Leitfadens aus?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Datenschutzbehörde (22. April)

Sehr geehrter Herr Steinhammer!

Die Datenschutzbehörde nimmt zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:

  1. Allgemeine Informationen der DSB zum IFG finden Sie unter: Informationsfreiheitsgesetz
  2. Neben dem Leitfaden, der bis Ende Juni finalisiert und anschließend versendet bzw. auf der Webseite der DSB veröffentlicht wird, führt(e) die DSB Schulungsveranstaltungen durch (in jedem Bundesland eine vor Ort sowie auch auf Bundesebene). Zusätzliche Schulungen bzw. Schulungsunterlagen sind nicht geplant.
  3. Zu Ihren Fragen:
  •     Wie wurde entschieden, welche Organisationen eingebunden oder um Stellungnahmen gebeten wurden?

Es wurden alle Stellen, die dem IFG unterliegen werden, im Wege der Bundesministerien bzw. Ämter der Landesregierung sowie im Wege der einschlägigen Interessensvertretungen (Gemeinde- und Städtebund, Kammern etc.) bzw. auch direkt (Höchstgerichte, Verwaltungsgerichte etc.) angeschrieben. Die angeschriebenen Stellen wurden wiederum ersucht, die Schreiben der DSB im eigenen Wirkungsbereich weiterzuleiten.

Ziel war es, all jene Stellen zu erreichen, die dem IFG unterliegen werden.

  •     Wurden zivilgesellschaftliche Akteure wie NGOs oder Journalist:innen einbezogen?

Aufgrund einer Medienanfrage wurde ein Journalist des „Standard“ zum medien-öffentlichen Teil der Informationsveranstaltung am 24.09.2024 eingeladen, um darüber zu berichten.

Eine darüber hinausgehende Einbindung fand nicht statt.

  •     Und wurden internationale Vorbilder gesichtet oder gar internationale Akteure für Input eingeladen?

Die DSB stand und steht in einem Informationsaustausch mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), da dieser als Informationsfreiheitsbehörde in der Schweiz über eine langjährige Erfahrung verfügt. Ein Vertreter des EDÖB nahm auch an der Veranstaltung am 24.09.2024 teil und hielt einen Vortrag.

Darüber hinaus steht die DSB mit der Datenschutzbehörde aus Tschechien in Kontakt, die ebenfalls Informationsfreiheitsbehörde ist.

Zwei Bedienstete der DSB haben außerdem an einem von der kosovarischen Aufsichtsbehörde ausgerichteten (europaweiten) Case Handling Workshop zum Thema Informationsfreiheit teilgenommen.

  •     Zuletzt interessiert uns, wie viele Stellen auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene um den Leitfaden angesucht haben, und welche Stellen bekamen ihn ohne explizites Ansuchen? Wie sieht der Zeitplan für die Finalisierung des Leitfadens aus?

Keine Stelle hat (bis dato) um den Leitfaden angesucht. Der Entwurf wurde seitens der DSB zur Begutachtung an die oben näher bezeichneten Stellen verschickt. Im Übrigen wird auf die obige Antwort verwiesen.

Zu den Stellungnahmen:

In der Beilage finden Sie eine Auflistung all jener Stellen, die zum Entwurf des Leitfadens Stellung genommen haben.

Da es sich um eine umfangreiche Liste handelt, werden Sie (im Sinne einer effizienten Bearbeitung) ersucht bekanntzugeben, welche Stellungnahmen konkret für Sie von Interesse sind, damit eine Übermittlung geprüft werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Anhang: Liste der Stellungnahmen

Forum Informationsfreiheit (2. Mai)

Sehr geehrte***,

vielen Dank für die zügige Beantwortung unserer Anfrage!

Grundsätzlich sind für uns natürliche all jene Stellungnahmen von Interesse, die auch inhaltlich auf den Entwurf des Leitfadens eingehen und sich nicht bloß für die Gelegenheit der Stellungnahme bedanken. Um Ihrer Bitte nach einer Auswahl dennoch gerecht zu werden, würden wir gern die folgenden für uns voraussichtlich am relevantesten Stellungnahmen einsehen:

  • Arbeitsmarktservice Österreich (1)
  • Bundesministerium für Landesverteidigung (3 & 27)
  • BKA-Verfassungsdienst (4)
  • Verbindungsstelle der Bundesländer (6)
  • Verwaltungsgericht Wien (14)
  • Bundeskanzleramt-Präsidium (15)
  • Dachverband Sozialversicherungsträger (17)
  • Österreichischer Städtebund (19 & 38)
  • Verwaltungsgerichtshof (23)
  • OÖ Landesverwaltungsgericht (26)
  • Österreichischer Gemeindebund (30)
  • Bundesministerium für Finanzen (33 & 34)
  • BMJ Stabstelle Vergaberecht (36)
  • BMJ (37)
  • Universität Salzburg (39)

Angemerkt sei noch, dass es schwierig ist abzuschätzen, welche Stellungnahmen von Interesse sein könnten, ohne die konkreten Inhalte der Stellungnahmen zu kennen.

Wir bedanken uns für die (Prüfung der) Übermittlung dieser Stellungnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stand: 16. Mai

Falls Sie sachdienliche Hinweise über Vorbereitungen in Behörden oder Staatsunternehmen im Zuge der Informationsfreiheit haben, freuen wir uns über Informationen an office@informationsfreiheit.at!